Sie haben Probleme mit dem Ausgleich Ihrer Forderung? Gemäß der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle 2021) und der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (Strom-GVV und Gas-GVV Novelle 2021) haben Sie folgende Möglichkeit, die Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden:
Abwendungsvereinbarung:
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht. Die Abwendungsvereinbarung enthält eine kostenfreie Stundung bis zu 14 Tagen. Eine Abwendungsvereinbarung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Den entsprechenden Mustervordruck finden Sie nachfolgend.
Ansprechpartner Beratungsstellen:
Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden.
Den entsprechenden Mustervordruck finden Sie nachfolgend.
Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co. KG
Konrad-Utz-Straße 10
93437 Furth im Wald
Telefon: |
09973/8430-0 |
Fax: |
09973/8430-50 |
E-Mail: |
info@stadtwerke-furth.de |
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